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OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 184/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich mehrerer Anrechte bei demselben Versorgungsträger; Begriff des gleichartigen Anrechts i.S. von § 18 Abs. 1 VersAusglG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich mehrerer Anrechte bei demselben Versorgungsträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Siegen, 19.07.2012 - 15 F 123/12
- OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 184/12
- BGH, 02.09.2015 - XII ZB 33/13
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10
Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …
Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 184/12
Entgegen der Auffassung des Antragsgegners gebietet der im Versorgungsausgleichsrecht geltende Grundsatz der Halbteilung vorliegend keine Abweichung von der Regelung des § 18 VersAusglG (vgl. hierzu BGH FamRZ 2012, 192). - BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10
Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …
Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 184/12
Zwar gilt im Versorgungsausgleichsrecht der Amtsermittlungsgrundsatz, mit Einführung des neuen Rechts zum Versorgungsausgleich, das den Ausgleich eines jeden einzelnen Anrechts vorsieht, ist eine auf einzelne Anrechte beschränkte Teilanfechtung nach der Rechtsprechung des BGH aber zulässig, wenn nicht aus besonderen Gründen die Einbeziehung der sonstigen Anrechte, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen des § 18 VersAusglG erforderlich ist (BGH FamRZ 2011, 547). - OLG Naumburg, 16.08.2012 - 8 UF 9/12
Höhe der Teilungskosten im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 20.12.2012 - 4 UF 184/12
Soweit das OLG Naumburg in seiner Entscheidung vom 16.08.2012 (Az.: 8 UF 9/12) (BeckRS 2012, 24100) demgegenüber die Auffassung vertritt, dass der Halbteilungsgrundsatz im Falle der Versorgungen X3 und X2 maßgebend sei und § 18 VersAusglG insoweit keine Anwendung finde, folgt der Senat dem nicht.
- OLG Frankfurt, 16.07.2013 - 1 UF 125/13
Gleichartigkeit Versorgungsanwartschaften VBL klassik und VBL extra
Auch im Rentenfall müssten die Leistungen aus den beiden Versorgungen, insbesondere auch wegen der unterschiedlichen Anpassungsregelungen, immer getrennt voneinander berechnet werden (OLG Hamm II-4 UF 184/12 entgegen OLG Naumburg vom 10.08.2012, 8 UF 9/12, zitiert nach Juris Rz. 35). - OLG Hamm, 09.02.2017 - 2 UF 5/17
Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anrechten in der …
Die Beschwerde der beschwerdebefugten (vgl. BGH, Beschluss vom 09. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - FamRZ 2013, 612; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 4 UF 184/12 - zitiert nach juris) Beschwerdeführerin ist zulässig und begründet.